Auf telefonisches Ersuchen des RD VD hin, reichte RA C.___ zudem am 29. Oktober 2015 eine Kopie der Vernehmlassung des SEM, welche dieses am 13. August 2015 im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht hatte, zu den Akten des Rekursverfahrens ein. M. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Seite 5/10 Erwägungen