K. Das AWA reichte am 12. Oktober 2015 beim Volkswirtschaftsdepartement die vorinstanzlichen Akten ein. Es verzichtete auf eine Stellungnahme zum Rekurs, sondern verwies auf die angefochtene Verfügung sowie die Zustimmungsverfügung des SEM 24. Februar 2015. Im Weiteren sprach es sich dafür aus, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Zustimmungsverfügung des SEM abzuwarten. L. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 verzichtete RA C.___ darauf, sich zur Stellungnahme des AWA materiell zu äussern. Hingegen ersuchte er nochmals darum, das Rekursverfahren fortzuführen.