Auch sei darauf hinzuweisen, dass die schematische Anwendung des Wortlauts von Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen die Rechtsgleichheit verletze, da in anderen Sportarten viele Teams in den beiden obersten Spielklassen mehrheitlich Amateure einsetzen würden und trotzdem eine Bewilligung für die Beschäftigung ausländischer Spieler erhalten könnten, während in der weltweit und in der Schweiz populärsten, werbeträchtigsten, finanziell potentesten und von der grössten öffentlichen Beachtung getragenen Sportart lediglich 20 Club die (wortgetreu umgesetzten) Zulassungsvoraussetzungen erfüllen würden.