Zweck von Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen sei, den Profibereich von den Amateurligen abzugrenzen, da zum Vornherein nur im Profibereich ein Bedarf nach Profi-Fussballern im Sinn von qualifizierten Arbeitskräften bestehe. Aufgrund dieses Normzwecks sei die in den Weisungen nicht erwähnte Promotion League dem Profibereich zuzurechnen, denn es handle sich bei der Promotion League unbestrittenermassen um eine Profispielklasse, in welcher die Teams mehrheitlich oder ausschliesslich aus mit einem entsprechenden Profivertrag ausgestatteten Profisportlern bestehe.