Diese Zulassung ist beschränkt auf die Tätigkeit als Profifussballer in der Super- oder Challenge League. Ein vorübergehender Einsatz des Spielers in der Promotion League ist zulässig, wenn er für die Eingewöhnung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder nach unfallbedingten Abwesenheiten notwendig ist. G. RA C.___ lehnte den Anpassungsvorschlag am 12. März 2015 telefonisch ab und erklärte, dass seine Mandantin die Zustimmungsverfügung des SEM ebenfalls anfechten werde, um die Frage, ob ein Einsatz von B.___ in der Promotion League zulässig sei, grundsätzlich klären zu lassen.