2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. F. Der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes (RD VD) erkundigte sich bei RA C.___ telefonisch nach dem Spielraum für eine gütliche Einigung und schlug ihm mit Mail vom 10. März 2015 nachfolgende Anpassung von Ziffer 3 des angefochtenen arbeitsmarktlichen Vorentscheides vor (Anpassung kursiv): Diese Zulassung ist beschränkt auf die Tätigkeit als Profifussballer in der Super- oder Challenge League.