Seite 2/10 E. Gegen die Verfügung des AWA erhoben die A.___AG und B.___, beide vertreten durch RA C.___, am 4. März 2015 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement. Sie stellten folgende Anträge: 1. Ziffer 3 des arbeitsmarktlichen Vorentscheides des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen vom 18. Februar 2015 sei insoweit aufzuheben und / bzw. abzuändern, als darin eine Tätigkeit von Herrn B.___, geb. tt.mm.jjjj, von E.___, als Profifussballer in der Promotion League ausgeschlossen wird.