Im Gesuch selber wurde kein Bruttolohn deklariert. Aus dem beigelegten Arbeitsvertrag ergab sich aber, dass B.___ mindestens 5‘500.-- Franken brutto pro Monat verdienen werde bzw. ab Saisonstart 2015/2016 mindestens 8‘000.-- Franken brutto, falls der FC D.___ in der Super League spielt. B. Das Migrationsamt leitete das Gesuch an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) weiter, damit dieses den arbeitsmarktlichen Vorentscheid nach Art. 40 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20; Ausländergesetz, abgekürzt AuG) treffe.