der entsprechenden E-Mail seien im Anhang ein Datenblatt mit den Angaben zum kontrollierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Bericht über die erfolgte Kontrolle an die Spezialbehörden sowie ein von D.___ unterzeichnetes Protokoll der Kontrolle vom 26. Juni 2013 (Kontrollbericht) angefügt worden. Diese Unterlagen würden nochmals eingereicht, obwohl diese bereits mit der Vernehmlassung vom 26. Januar 2015 eingereicht worden seien. Aus dem von D.___ unterzeichneten Kontrollbericht vom 26. Juni 2013 gehe klar hervor, dass D.___ von Anfang Dezember 2012 bis zum Kontrollzeitpunkt immer für die Rekurrentin in der Schweiz gearbeitet habe.