B. a. Am 26. Juni 2013 führte das AWA zusammen mit der Stadtpolizei St.Gallen im Mehrfamilienhaus "C.___strasse, St.Gallen" eine Baustellenkontrolle durch. Dabei wurden D.___ (Deutschland) sowie E.___ und F.___ (beide Polen) beim Ausführen von Maler-, Gipser- und Plattenverlegearbeiten angetroffen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle verfügten D.___, E.___ und F.___ über gültige L-Bewilligungen (120 Tage), wobei die in den Bewilligungen angegebenen Tätigkeiten – D.___ und F.___ als "Chauffeur" sowie E.___ als "Übersetzer" – nicht den ausgeführten Tätigkeiten entsprachen.