4.1 Es kann offen gelassen werden, ob für Super League-Spieler ein Mindestlohn von 5'000 Franken vorauszusetzen ist, was von der Rekurrentin bestritten wird. B.___ wird unbestrittenermassen zuerst in der Promotion League eingesetzt werden. Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Sinn von Art. 22 AuG richten sich daher nach den Anforderungen, die für einen Promotion League-Spieler gelten.