Die Rekurrentin legt in ihrer Rechtsschrift einleuchtend dar, dass die Promotion League eine Spielklasse mit mehrheitlich Profispielern ist, die teilweise aus der Challenge League hervorgegangen ist. Hinsichtlich des Einsatzes von ausländischen Profisportlern besteht daher aus Sicht der Rechtsgleichheit kein relevanter Unterschied zwischen der Promotion League und der Challenge League und das Gesuch der Rekurrentin erweist sich entgegen Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen auch dann als bewilligungsfähig, wenn B.___ in der Promotion League eingesetzt wird.