Einerseits könnte bei Randsportarten die Möglichkeit von ausländerrechtlichen Bewilligungen auf die oberste Spielklasse beschränkt oder - wenn auch dort mehrheitlich nur Amateurspieler eingesetzt werden - ganz aufgehoben werden. Andererseits kann wie von der Rekurrentin beantragt, die Möglichkeit von ausländerrechtlichen Bewilligungen auf alle Spielklassen ausgedehnt werden, bei denen mehrheitlich oder ausschliesslich Profispieler eingesetzt werden. Die Rekurrentin legt in ihrer Rechtsschrift einleuchtend dar, dass die Promotion League eine Spielklasse mit mehrheitlich Profispielern ist, die teilweise aus der Challenge League hervorgegangen ist.