Damit stellt sich die Frage, ob Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Ziffer 4.7.11.2.1 eine Ermessensausübung erlaubt, die den Anforderungen an die Rechtsgleichheit genügt. Die Rekurrentin bemängelt zu Recht, dass Ziffer 4.7.11.2.1 alle Sportarten gleich behandelt, unabhängig davon, wie viele Teams die beiden obersten Spielklassen umfassen und unabhängig davon, ob in den beiden obersten Spielklassen mehrheitlich Profispieler eingesetzt werden. Neben den von der Rekurrentin erwähnten Sportarten ist in diesem