4. 4.1 Nach Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen ist eine Bewilligung nur möglich, "wenn die Mannschaft in einer der beiden obersten Spielklassen spielt (z.B. im Fussball Super League und Challenge League oder im Eishockey die Nationalligen A und B usw.). Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen als Mitglieder oder zum Training von Mannschaften von unteren Ligen (1. - 5. Liga) ist somit nicht möglich." Es ist unbestritten, dass B.___ keine feste Anstellung für die 1. Mannschaft der Rekurrentin hat, sondern dass er zunächst in der U21-Mannschaft eingesetzt werden soll, die in der Promotion League spielt.