Dementsprechend seien nicht die in der Super League bezahlten Löhne zum Vergleich beizuziehen, sondern die Löhne, welche die A.___AG anderen Spielern der Promotion League bezahle. Diesbezüglich sei festzuhalten, dass der Lohn von B.___ zum Teil deutlich über den Löhnen von vergleichbaren Mannschaftskollegen liege.