F. Gegen diese Verfügung erhob die A.___AG, vertreten durch RA C.___, Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen vom 14. Oktober 2014 sei aufzuheben und es sei Herrn B.___, geb. tt.mm.jjjj, die nachgesuchte Kurzaufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit als Fussballer zu erteilen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen Folgendes aus: