D. Die A.___AG scheint das Gesuch in der Folge bestätigt zu haben. Jedenfalls teilte ihr das AWA mit Schreiben vom 19. September 2014 nochmals mit, dass dem Gesuch nicht zugestimmt werden könne, und räumte eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme ein. Seite 2/10 Daraufhin ersuchte die A.___AG, nun vertreten durch RA C.___, mit Schreiben vom 3. Oktober 2014 um Erlass einer anfechtbaren Verfügung.