C. Das AWA teilte der A.___AG am 3. September 2014 per Mail und unter Hinweis auf eine Auskunft des Bundesamtes für Migration (BFM) sinngemäss mit, dass es dem Gesuch nicht zustimmen könne, da B.___ für den Einsatz in der U21-Mannschaft vorgesehen sei. Gemäss Ziffer 4.7.11.2.1 der Weisungen und Erläuterungen Ausländerbereich (erlassen vom BFM im Oktober 2013, aktualisierte Fassung vom 4. Juli 2014; im Folgenden Weisungen) sei eine Bewilligung nur möglich, wenn die Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden solle, in einer der beiden obersten Spielklassen spiele.