Im Arbeitsvertrag, der dem Gesuch beigelegt war, wurde allerdings ein monatlicher Grundlohn von brutto 1'500 Franken vereinbart, der sich gestaffelt nach Anzahl Einsätzen in Pflichtspielen der 1. Mannschaft der A.___AG fünfmal um jeweils 500 Franken erhöhen kann. Zudem wurden ein Anspruch auf 500 Franken Spesen pro Monat, Punkteprämien, eine Pauschalentschädigung für Wohnungs- und Autokosten in der Höhe von 12'000 Franken pro Saison, eine Beteiligung der A.___AG von je 500 Franken an zwei Flugtickets Zürich-Kloten / D.___ retour pro Saison, sowie zwei Saisonabonnemente für die Heimspiele der A.___AG vereinbart.