Bei Tätigkeiten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe müsse die Meldung unabhängig von der Dauer der Arbeiten vom ersten Tag an erfolgen. Laut Kommentar "Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit" des Staatssekretariates für Wirtschaft (im Folgenden SECO) müssten alle Arbeiten, die je Entsendebetrieb länger als 8 Tage (Arbeitstage) je Kalenderjahr dauerten, gemeldet werden; bei mehreren Einsätzen im Kalenderjahr seien die Tage zusammenzuzählen.