Laut Zentralem Migrationssystem (im Folgenden ZEMIS) sei die A.___GmbH im Kalenderjahr 2014 bereits mehr als 8 Tage in der Schweiz tätig gewesen, weshalb für den fraglichen Einsatz eine Meldepflicht bestanden habe (Art. 6 Abs. 1 und 2 EntsV). Indem die A.___GmbH die Meldung des Einsatzes von C.___ vom 20. August 2014 unterlassen habe, sei sie der gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen. Die Verhängung einer Sanktion nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a EntsG gegenüber der A.___GmbH sei daher angezeigt.