2. A.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 987.62. Die Gebühr wird mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Der Vorsteher Benedikt Würth Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Spisergasse 41, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Seite 6/6