H. Mit Schreiben vom 29. Januar 2013 stellte das Volkswirtschaftsdepartement dem Rekurrenten die Vernehmlassung der Vorinstanz zu und forderte denselben nach Art. 96 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) gleichzeitig auf, einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- zu leisten. Der Rekurrent leistete den Kostenvorschuss – allerdings in Euro – rechtzeitig; er überwies den Betrag von Fr. 987.62 (Umrechnung gemäss aktuellem Tageskurs). Seite 3/6 Erwägungen