Die im ZEMIS erfassten Meldungen würden tagesaktuell verarbeitet. Damit stehe fest, dass der Rekurrent den Einsatz von B.___ und D.___ erst am 19. November 2012 und damit in Verletzung der 8-tägigen Meldefrist gemeldet habe. – Die Bussenhöhe von Fr. 600.-- für den dritten Verstoss gegen die Meldepflicht entspreche den Empfehlungen des Staatssekretariates für Wirtschaft (im Folgenden SECO).