– Der Rekurrent bringe vor, er habe den in Frage stehenden Einsatz nicht erst am 19. November 2012 gemeldet, die Meldebestätigung aber erst am 19. November 2012 erhalten. Aus den Angaben im Zentralen Migrationssystem (ZEMIS) folge aber, dass der Rekurrent die Meldung am 19. November 2012 im ZEMIS erfasst habe (Eingangsdatum: 19.11.2012). Der Rekurrent lege keine Beweise für die Unrichtigkeit dieser Angaben vor. Die im ZEMIS erfassten Meldungen würden tagesaktuell verarbeitet.