Seite 2/6 F. Am 20. Dezember 2012 erhob A.___ gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement. Der Rekurrent beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und führte aus, er habe seine Arbeitnehmer immer ordentlich gemeldet und stets eine entsprechende Meldebestätigung erhalten, was für ihn bedeute, dass seine Arbeitnehmer für den jeweiligen Zeitraum in der Schweiz arbeiten dürften. Er verstehe nicht, weshalb ihm per E-Mail eine Meldebestätigung statt einer Ablehnung zugestellt worden sei, wenn er die Meldefrist nicht eingehalten habe.