4.3 Der Rechtsvertreter der Rekurrenten reichte am 17. März 2016 eine einen Tätigkeitsnachweis ein, in der er einen Aufwand von 17,90 Stunden für das vorliegende Rekursverfahren auswies. Im Rekursverfahren vor dem Volkswirtschaftsdepartement beträgt das Honorar pauschal Fr. 500.-- bis Fr. 6'000.-- (Art. 22 Abs. 1 Bst. a der Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, sGS 963.75; abgekürzt HonO). Innerhalb dieses Rahmens ist das Grundhonorar nach den besonderen Umständen, namentlich nach Art und Umfang