Seite 8/15 − Der Obmann und der Aktuar der Jagdgesellschaft D.___ hätten den jetzigen Bewerber F.___ der Bewerbergruppe B am 21. Juli 2014 (recte: 2015) vor der Pächterversammlung vom 8. August 2014 (recte: 2015) informiert, dass er für die Neuvergabe nicht mehr mit der jetzigen Gruppe eingeben könne und Zeit habe, sich ein neues Jagdrevier zu suchen. Der besagte Brief mit den unbewiesenen Vorwürfen sei den Mitpächtern an der Pächterversammlung präsentiert worden. Somit sei der zeitliche Ablauf anders als in den Ausführungen der Rekurrenten dargestellt. Der Bewerber E.___