− Es sei zwischen dem Abschussplan (Vorgaben des ANJF) sowie den tatsächlichen Abgängen, welche im Abgangsprotokoll festzuhalten seien und die Jagdstatistik ergäben, zu unterscheiden. In den Briefen mit den Abschussplänen an die Jagdgesellschaft D.___ sei unter „Grundsätzliches“ Folgendes festgehalten worden (vgl. Abschussplan 2014 vom 9. Juli 2014): „Die Abschussvorgaben enthalten die ordentlichen Abschüsse sowie sogenannte Hegeabschüsse. Als solche gelten Abschüsse, wenn Tiere z. B. wegen Krankheit erlegt werden müssen.