„…Der Gämsbestand soll anwachsen…“). Als Massnahme zu immer wieder geführten Diskussionen – insbesondere mit dem Forstdienst –, ob nun der Abschussplan erfüllt worden sei oder nicht, sowie als Reaktion auf Feststellungen im Reviervergabeverfahren betreffend die Pachtperiode 2008 bis 2016 habe das ANJF folgendes Vorgehen bestimmt: „Wenn Abschusspläne um mehr als fünf Rehe oder fünf Gämsen nicht erfüllt und/oder weniger als 85 Prozent erfüllt wurden, holen die Wildhüter bei der Jagdgesellschaft Begründungen ein, halten diese schriftlich fest, werten sie und geben eine Einschätzung dazu ab.“