- Es werde bestritten, dass im Rehabschlussplan der laufenden Pachtperiode nur ordentliche Abschüsse verzeichnet worden seien. Obwohl die Bewerber E.___ und F.___ der Bewerbergruppe B den Bewerber C.___ der Bewerbergruppe A mit dem Verdacht konfrontiert hätten, dass dem Abschussplan auch Fallwild und Hegeabschüss zugefügt worden seien, und um Einsicht in den Abgangsplan ersucht hätten, sei ihnen nie Einsicht gewährt worden.