Zudem würde es Treu und Glauben widersprechen, wenn eine bestehende Jagdgesellschaft das Revier nicht mehr zugesprochen erhielte, obwohl sie die Aufgaben erfüllt habe. Das Revier Nr. 001 D.___ werde somit an die Bewerbergruppe A vergeben. D. a. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2015 erhob die Bewerbergruppe B, vertreten durch RA B.___, gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit folgenden Anträgen: