Weder der Wildhüter noch die Politische Gemeinde Z.___ hätten Einwände vorgebracht; im Gegenteil erwähne der Wildhüter speziell die absolut vorbildlich geleisteten Arbeiten im Zusammenhang mit der Bevölkerung. Es sei davon auszugehen, dass beide Bewerbergruppen Gewähr bieten würden, die Aufgaben einer Jagdgesellschaft ordnungsgemäss erfüllen zu können. Mit der Bewerbergruppe A würden sich [Anz] der bisherigen [Anz] Pächter bewerben, in der Bewerbergruppe B „nur“ [Anz] bisherige Pächter. Die Bewerbergruppe A bestehe grossmehrheitlich aus den bisherigen Pächterinnen und Pächtern und sie habe die Aufgaben ordnungsgemäss erfüllt. Die Bewerbergruppe B sei neu zusammengesetzt