{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-03-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-ANJV-16-01_2016-03-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=125&type=1563347022&cHash=eaa54704dbc6b13b8d1216b78e2451e5", "Checksum": "ee635a80291537fa6bcd850b5f472526"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:41:01", "Num": ["VD/ANJV-16.01"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 24.03.2016 VD/ANJV-16.01"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Der Wortlaut von Art. 11 Abs. 1 Bst. b JG bestimmt klar und eindeutig, dass ein auswärtiges Revier an die Personengruppe mit den meisten auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern zu vergeben ist, wenn mehrere Personengruppen die Voraussetzungen für eine Vergabe, d.h. die Voraussetzungen von Art. 10 JG erfüllen. 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Eine Einschränkung bzw. ein Bezug auf die Zahl der „Mindestpächter“ ist in Art. 11 Abs. 1 Bst. b JG nicht enthalten.\n\n Massgebend an die notwendige Anzahl Pächterinnen und Pächter angerechnet bedeute: Eine Bewerbergruppe für das Revier Nr. 001 D.___, die mehr als auswärtig\nzählende Personen habe, als die Mindestpächterzahl verlange, habe keinen Vorteil.\nAnsonsten müsste eine Bewerbergruppe einfach eine zählende Person mehr haben\nals die andere Gruppe und eine bestehende Jagdgesellschaft erhielte das Revier\nnicht mehr, ungeachtet ob sie die Aufgaben erfüllt habe oder nicht. Das ANJF lege\nmit der Revierbewertung die Mindestpächterzahl fest. Dabei werde – je nach jagdlichem Wert (Art. 7 JG) – je 150-250 ha (vgl. Botschaft der Regierung zum II. Nachtrag\nzum JG vom 21. Januar 2014 in ABl 2014, 351: Bemerkungen zu Art. 8 und Art. 8bis)\neine Pächterin oder einen Pächter gefordert. Damit sei gewährleistet, dass eine Jagdgesellschaft mit der Mindestpächterzahl die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäss erfüllen könne. Es wäre widersprüchlich, wenn eine Bewerbergruppe einfach\neine Pächterin oder einen Pächter mehr (über der Mindestpächterzahl) als die andere\nBewerbergruppe haben müsste, um das Revier zu erhalten.\n\nBeide Bewerbergruppen erfüllten die Bedingungen in Bezug auf die Mindestpächterzahl, womit unter diesem Aspekt keine Gruppe zu favorisieren sei. Am 16. November\n2015 sei der Standortgemeinde Z.___ gemäss Art. 9 der Jagdverordnung (sGS\n853.11; abgekürzt JV) mitgeteilt worden, dass das Revier Nr. 001 D.___ an die Bewerbergruppe A vergeben werden solle. Der Gemeinderat Z.___ habe mit Beschluss\nvom 7. Dezember 2015 festgehalten, dass er keine Einwände gegen die vom ANJF\nbeabsichtigte Vergabe habe.\n\n− Das Revier Nr. 001 D.___ werde an die Personengruppe vergeben (Art. 10 Abs. 1\nBst. a JG), welche Gewähr biete, die Aufgaben einer Jagdgesellschaft ordnungsgemäss zu erfüllen. Auf die neue Pachtperiode hin hätten sich E.___ und F.___ der\nBewerbergruppe B angeschlossen; ansonsten widerspiegle die Bewerbergruppe A\nzusätzlich mit zwei neuen Bewerbern die bestehende Jagdgesellschaft D.___. Die\nJagdgesellschaft D.___ habe während der laufenden Pachtperiode 2008 bis 2016 die\nAufgaben zur vollen Zufriedenheit erfüllt. Weder der Wildhüter noch die Politische\nGemeinde Z.___ hätten Einwände vorgebracht; im Gegenteil erwähne der Wildhüter\nspeziell die absolut vorbildlich geleisteten Arbeiten im Zusammenhang mit der Bevölkerung. Es sei davon auszugehen, dass beide Bewerbergruppen Gewähr bieten würden, die Aufgaben einer Jagdgesellschaft ordnungsgemäss erfüllen zu können. Mit\nder Bewerbergruppe A würden sich [Anz] der bisherigen [Anz] Pächter bewerben, in\nder Bewerbergruppe B „nur“ [Anz] bisherige Pächter. Die Bewerbergruppe A bestehe\ngrossmehrheitlich aus den bisherigen Pächterinnen und Pächtern und sie habe die\nAufgaben ordnungsgemäss erfüllt. Die Bewerbergruppe B sei neu zusammengesetzt\n\nSeite 3/15\nund es sei unbekannt, ob sie die Aufgaben im Revier Nr. 001 D.___ gleich erfüllen\nkönnte, wie dies die bisherige Jagdgesellschaft D.___ getan habe. Das ANJF wolle\ndie Bewerbergruppe B nicht im Sinn eines Experimentes vorziehen, zumal die Bewerbergruppe A Gewähr biete, die Aufgaben einer Jagdgesellschaft ordnungsgemäss zu erfüllen. Zudem würde es Treu und Glauben widersprechen, wenn eine bestehende Jagdgesellschaft das Revier nicht mehr zugesprochen erhielte, obwohl sie\ndie Aufgaben erfüllt habe. Das Revier Nr. 001 D.___ werde somit an die Bewerbergruppe A vergeben.\n\nD.\na. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2015 erhob die Bewerbergruppe B,\nvertreten durch RA B.___, gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim\nVolkswirtschaftsdepartement mit folgenden Anträgen:\n\n1. Es sei die Verfügung vom 17. Dezember 2015 aufzuheben.\n2. Es sei das Revier Nr. 001 D.___ per 1. April 2016 an die Rekurrenten zu vergeben.\n3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.\n\nDer Rechtsvertreter der Bewerbergruppe B ersuchte gleichzeitig um Ansetzung\neiner Frist zur Rekursergänzung.\n\nb. Mit Rekursergänzung vom 22. Januar 2016 hielt der Rechtsvertreter\nder Bewerbergruppe B an den bisherigen Anträgen 1 bis 3 fest, änderte jedoch\nden Antrag 4 wie folgt:\n\n1. Es sei die Verfügung vom 17. Dezember 2015 aufzuheben.\n2. Es sei das Revier Nr. 001 D.___ per 1. April 2016 an die Rekurrenten zu vergeben.\n3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegner, eventualiter zu Lasten des Staates.\n\nZur Begründung führte der Rechtsvertreter der Bewerbergruppe B im Wesentlichen Folgendes aus:\n\n− Die aktuelle Pächtergruppe des Reviers Nr. 001 D.___ bestehe aus einem Grossteil\nder Rekursgegner sowie aus den vorliegend als Rekurrenten auftretenden Bewerbern\nE.___ und F.___ der Bewerbergruppe B.\n\n− Das Revier Nr. 001 D.___ sei im Amtsblatt für die Pachtperiode 2016 bis 2024 zur\nBewerbung ausgeschrieben worden, wobei es als „auswärtig“ bezeichnet und eine\nMindestpächterzahl von [Anz] Personen deklariert worden sei.\n\n"}