1. Der Rekurs wird gutgeheissen und die Pachtverfügung des ANJF vom 26. November 2015 betreffend das Revier Nr. 001 E.___ aufgehoben. 2. Die Angelegenheit wird zur Vergabe des Reviers Nr. 001 E.___ an die Rekurrenten ans ANJF zurückgewiesen. 3. Die amtlichen Kosten werden auf Fr. 750.-- festgelegt und den Rekursgegnern auferlegt. Sie werden bei C.___, bezogen, unter solidarischer Haftung der übrigen Rekursgegner.