a JG erfüllen wird. Es begründet aber keine vertrauensrechtliche geschützte Position auf Verlängerung des Pachtverhältnisses. Ein solcher Vorrang der bisherigen Jagdgesellschaft müsste im Jagdgesetz selber, insbesondere in Art. 11 JG vorgesehen sein. 3.5 Zusammenfassend ergibt sich somit, dass sich bei einem auswärtigen Revier, bei dem mehrere Personengruppen die Voraussetzungen für eine