Zudem würde es Treu und Glauben widersprechen, wenn eine bestehende Jagdgesellschaft das Revier nicht mehr zugesprochen erhielte, obwohl sie die Aufgaben erfüllt habe. Das Revier Nr. 001 E.___ werde somit an die Bewerbergruppe A vergeben. Seite 3/13 D. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2015 erhob die Bewerbergruppe B, vertreten durch RA B.___, gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit folgenden Anträgen: