− Das Revier Nr. 001 E.___ werde an die Personengruppe vergeben (Art. 10 Abs. 1 Bst. a JG), welche Gewähr biete, die Aufgaben einer Jagdgesellschaft ordnungsgemäss zu erfüllen. Die Bewerbergruppe A, die sich grossmehrheitlich aus Personen der bestehenden Jagdgesellschaft E.___ zusammensetze, habe während der laufenden Pachtperiode 2008 bis 2016 die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt; weder der Wildhüter noch die Politische Gemeinde Z.___ hätten Einwände vorgebracht. Die Zusammenarbeit sei zielorientiert, innovativ und sachlich gewesen und es habe keine Beanstandungen gegeben.