Massgebend an die notwendige Anzahl Pächterinnen und Pächter angerechnet bedeute: Eine Bewerbergruppe für das Revier Nr. 001 E.___, die mehr als auswärtig zählende Personen habe, als die Mindestpächterzahl verlange, habe keinen Vorteil. Ansonsten müsste eine Bewerbergruppe einfach eine zählende Person mehr haben als die andere Gruppe und eine bestehende Jagdgesellschaft erhielte das Revier nicht mehr, ungeachtet ob sie die Aufgaben erfüllt habe oder nicht. Das ANJF lege mit der Revierbewertung die Mindestpächterzahl fest.