3. Für die vorliegende Verfügung werden keine amtlichen Kosten erhoben (Art. 97 VRP). Entscheid 1. Die A.___ durch Entscheid des Volkswirtschaftsdepartements vom 18. November 2013 auferlegte Gebühr für die amtlichen Kosten von Fr. 1'500.-- wird erlassen. 2. Es werden keine amtlichen Kosten erhoben. Seite 3/4 VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Benedikt Würth Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung