Seite 2/4 c. Am 6. Dezember 2013 reichte A.___ die Veranlagungsverfügung/Schlussrechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2012 für ihn und seine Frau G.___ ein. Demnach verfügten die beiden über ein steuerbares Einkommen von Fr. 68'700.--. Steuerbares Vermögen wiesen sie nicht auf. Erwägungen