Ausgenommen ist die Kostenauflage. Werden für die Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde Kosten erhoben, ist die Kostenauflage mit den ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar (vgl. Kölz/Häner/ Bertschi, a.a.O., Rz 783 f.). Entscheid 1. Auf die Aufsichtsbeschwerde von A.___ wird nicht eingetreten. 2. A.___ werden amtliche Kosten von Fr. 1'500.-- auferlegt. Seite 9/10 VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Benedikt Würth Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung