3.3 Die Höhe der amtlichen Kosten bemisst sich analog den Kosten eines Rekursentscheids. Das Volkswirtschaftsdepartement verlangt für einfache Rekursentscheide ohne zusätzliche Beweisabklärungen Fr. 1'500.-- (siehe Nr. 10.01 Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung, sGS 821.5). 4. Zusammengefasst ist somit auf die Aufsichtsbeschwerde von A.___ nicht einzutreten und es werden ihm die Kosten für diesen Entscheid von Fr. 1'500.-- auferlegt.