Aufsichtsbeschwerde gestellten Anträge sind identisch mit den Anträgen in seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2012, die er dem ANJF im Hinblick auf die später von ihm nicht angefochtene Administrativverfügung einreichte. Die mit der Aufsichtsbeschwerde eingereichten Anträge, wonach der von ihm erlegte Kronenzwölfer als Hegeabschuss zu akzeptieren, ihm die Trophäe auszuhändigen und der Trophäe ein Attest über die Akzeptierung als Hegeabschuss beizulegen sei und er ausserdem mit Fr. 1'000.-- zu entschädigen sei, zielen dabei offensichtlich nicht auf ein öffentliches sondern auf sein privates Interesse ab.