1.2 Wird eine Aufsichtsbeschwerde gegen eine Verfügung oder einen Entscheid innerhalb der ordentlichen Rechtsmittelfrist eingereicht, ist zu prüfen, ob die Aufsichtsbeschwerde gegebenenfalls als ordentliches Rechtsmittel entgegenzunehmen ist. A.___ reichte die Aufsichtsbeschwerde bereits ein als ihm das ANJF im Administrativverfahren wegen Abschuss eines Kronenhirsches das rechtliche Gehör gewährte, also noch bevor das Administrativverfahren mittels Verfügung vom ANJF abgeschlossen werden konnte. Die Entgegennahme der Aufsichtsbeschwerde als Rekurs kam daher mangels Anfechtungsobjekt nicht in Frage.