1. 1.1 Die Aufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, durch den eine Verfügung oder andere Handlung einer Verwaltungsbehörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstandet und darum ersucht wird, die Verfügung abzuändern, aufzuheben oder eine andere – zum Beispiel disziplinarische - Massnahme zu treffen (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. vollständig überarbeitete Auflage, Zürich 2010, Rz 1835). Mit einer Aufsichtsbeschwerde können grundsätzlich sämtliche Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde von Amtes wegen erfordern, der Aufsichtsinstanz zur Kenntnis gebracht werden. Die Grundlage für die Aufsichtsbeschwerde bilden