Dies wiederum erfordere, dass er beim betroffenen Amt sämtliche Akten einhole, wodurch das Amt gezwungenermassen Kenntnis von der Aufsichtsbeschwerde erhalte. Die Aufsichtsbeschwerde sei daher korrekt behandelt und zu Recht auch ans ANJF weitergeleitet worden. Ohne schriftlichen Gegenbericht bis zum 20. Oktober 2013 gehe der Rechtsdienst davon aus, dass A.___ an seiner Aufsichtsbeschwerde festhalten wolle.