Zuerst erläuterte der Rechtsdienst kurz die Funktion einer Aufsichtsbeschwerde. Mit einer Aufsichtsbeschwerde werde eine übergeordnete Behörde über Mängel in der Tätigkeit einer untergeordneten Behörde informiert, damit die übergeordnete Behörde von Amtes wegen gegen die Mängel einschreiten könne. Entsprechend gehe es bei der Aufsichtsbeschwerde primär um den Schutz öffentlicher Interessen. Hingegen diene die Aufsichtsbeschwerde nicht als Ersatz für ein ordentliches Rechtsmittel, mit welchem private Interessen verfolgt würden.