Mit dem Entscheid des ANJF sei er nach wie vor nicht einverstanden. Auf einen Rekurs habe er verzichtet, weil er einen längeren Rechtsstreit mit dem Kanton für aussichtslos gehalten habe und vermeiden wollte. Solche Rechtsstreitigkeiten würden nur viel Geld kosten und er habe dazu die finanziellen Mittel nicht. Weiter hegte er Zweifel, ob sein Fall vom Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements korrekt abgehandelt worden sei. Insbesondere störte er sich daran, dass ihm mit Kosten gedroht würden und dass die von ihm eingereichte Aufsichtsbeschwerde vor Abschluss des ordentlichen Verfahrens an die Jagdverwaltung weitergeleitet worden war.